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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Führerscheingesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/136UVS aktuell 2007, 172 Heft 4 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der Berufungswerber die Verwaltungsstraftat des Lenkens ohne gültige Lenkerberechtigung begangen hat. Der Lenker war im Besitz eines abgelaufenen italienischen Führerscheins und einer ärztlichen Bestätigung. Diese Kombination ermächtigte den Berufungswerber nach italienischem Recht zum Lenken eines Fahrzeugs.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 37 FSG

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