Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, wie der Nachweis der Leistungsfähigkeit zu erbringen ist, wenn ein Unternehmer sich bzgl Leistungen, die er selbst nicht erbringen kann, eines Subunternehmers bedienen will.
Rechtsgrundlagen: § 108 BVergG; § 129 BVergG

