Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob eine Ausschreibung bei der Vergabe einer Lieferung von Infusions- und Spritzenpumpen mit dem Zusatz " oder gleichwertig", die als Mindestanforderung eine mikroprozessorgesteuerte Pumpe mit " automatischer" Spritzenfixierung und Entlüftung, wobei die beispielsweise vorgegebenen Leitprodukte einen unterschiedlichen Automatisierungsgrad aufweisen, diskriminierend gegenüber jenen Bietern ist, die anstelle der ausgeschriebenen Leitprodukte ein alternatives Fabrikat angeboten haben.

