Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob das Angebot einer Bieterin, die von der Behebbarkeit eines Mangels ausging, auszuscheiden war.
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG; § 129 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob das Angebot einer Bieterin, die von der Behebbarkeit eines Mangels ausging, auszuscheiden war.
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG; § 129 BVergG
Schlagwörter:
