Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte zu entscheiden, ob ein befristetes Aufenthaltsverbot über eine Ausländerin aufzuheben ist, die bereits wenige Tage nach ihrer Einreise nach Österreich an organisierten Ladendiebstählen teilnahm.
Rechtsgrundlagen: § 60 FPG; § 65 FPG; § 86 FPG

