Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob die Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren in § 68 Abs 1 BVergG taxativ oder demonstrativ aufgezählt sind.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob die Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren in § 68 Abs 1 BVergG taxativ oder demonstrativ aufgezählt sind.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 BVergG
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