Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte zu entscheiden, ob eine selbständig erwerbstätige EU-Bürgerin die Voraussetzungen des § 51 NAG zum Aufenthalt in Österreich auch über den Zeitraum von drei Monaten hinaus erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 FPG; § 86 Abs 2 FPG; § 51 NAG

