Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob bei Gelangen einer Lenkeranfrage in die Sphäre einer juristischen Person eine rechtswirksame Zustellung erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 16 ZustG; § 13 ZustG; § 103 KFK
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob bei Gelangen einer Lenkeranfrage in die Sphäre einer juristischen Person eine rechtswirksame Zustellung erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 16 ZustG; § 13 ZustG; § 103 KFK
Schlagwörter:
