Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, wie § 269 Abs 2 BVergG auszulegen ist. Ist das eingeräumte Ermessen ein völlig freies?
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 269 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, wie § 269 Abs 2 BVergG auszulegen ist. Ist das eingeräumte Ermessen ein völlig freies?
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 269 BVergG
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