Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hatte zu entscheiden, ob es dem Doppelbestrafungsverbot widerspricht, den Beschuldigten, der bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, wegen Lenken eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand nach der StVO zu bestrafen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 99 StVO

