Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte zu entscheiden, ob die Aufforderung eines Polizisten, ein Mobiltelefon auszuschalten, die Richtlinie gemäß § 5 RLV verletzt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 SPG RichtlinienV
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte zu entscheiden, ob die Aufforderung eines Polizisten, ein Mobiltelefon auszuschalten, die Richtlinie gemäß § 5 RLV verletzt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 SPG RichtlinienV
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