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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Sicherheitspolizeigesetz

SicherheitsrechtUVS aktuell 2007/145UVS aktuell 2007, 175 - 176 Heft 4 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte zu entscheiden, ob eine Lärmerregung als Ordnungsstörung zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG

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