Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem Tatbestandsmerkmal " Inverkehrbringen von Waren" des § 26 Abs 1 QualitätsklassenG auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 44a VStG; § 26 QualitätsklassenG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem Tatbestandsmerkmal " Inverkehrbringen von Waren" des § 26 Abs 1 QualitätsklassenG auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 44a VStG; § 26 QualitätsklassenG
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