Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob Nachbarn in einem Verfahren nach § 80 Abs 3 GewO Parteistellung genießen.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob Nachbarn in einem Verfahren nach § 80 Abs 3 GewO Parteistellung genießen.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 GewO
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