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Berufsrechtliche Abgrenzungsfragen zwischen Ärzten, Diplomkrankenpflegern und medizinisch-technischen Diensten (Diätologen)

VerwaltungsrechtMaria-Luise PlankUVS aktuell 2007, 100 - 106 Heft 3 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Autorin untersucht in ihrem Beitrag angesichts der Aktualität des Themas, nämlich Diabetes und Diabetes-Beratung, welche medizinischen Berufsgruppen welchen Teil der Diabetes-Beratung abdecken können bzw dürfen. Sie erklärt zunächst den Inhalt des sog " Disease Management Programm" und prüft sodann die Tätigkeitsbereiche der Berufsgruppen " Arzt", " Diplomkrankenpfleger" und " Diätologe".

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