Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Risikoverteilung bei einer Übermittlung von Anbringen via e-mail.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 AVG; § 63 Abs 5 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Risikoverteilung bei einer Übermittlung von Anbringen via e-mail.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 AVG; § 63 Abs 5 AVG
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