Zusammenfassung: Vor der Schlachtung abgenommener, minderversorgter Tiere muss eine Ersatzunterbringung gesucht werden.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 2 TSchG
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Zusammenfassung: Vor der Schlachtung abgenommener, minderversorgter Tiere muss eine Ersatzunterbringung gesucht werden.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 2 TSchG
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