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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Fremdenpolizeigesetz

FremdenrechtUVS aktuell 2006/9UVS aktuell 2006, 24 - 25 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Anhaltung in Schubhaft zum Zweck der Verfahrenssicherung iSd § 76 Abs 2 FPG und erläutert, dass die Anhaltung in Schubhaft nur der Sicherung eines Ausweisungsverfahrens aber nicht eines Asylverfahrens dient.

Rechtsgrundlagen: § 34b Abs 1 Z 1 AsylG 1997; § 10 AsylG 1997; § 75 Abs 1 AsylG 1997; § 76 Abs 2 FrPolG

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