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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Fremdenpolizeigesetz

FremdenrechtUVS aktuell 2006/8UVS aktuell 2006, 24 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Allgemeine Annahmen oder Erfahrungswerte indizieren das Erfordernis einer Schubhaft noch nicht; die Anhaltung in Schubhaft dient nur der Sicherung eines Ausweisungsverfahrens aber nicht eines Asylverfahrens.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 Z 4 FrPolG; § 77 FrPolG

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