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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Gewerbeordnung - Anlagenrecht

GewerberechtUVS aktuell 2006/12UVS aktuell 2006, 27 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Sowohl im Anzeigeverfahren nach § 345 GewO wie auch dem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gibt es keine Befristungen. Die Erlassung eines behördlichen Beseitigungsauftrags oder eines Stilllegungsbescheides ist im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen: § 81 GewO 1994; § 345 GewO 1994; § 345 Abs 8 Z 6 GewO 1994; § 345 Abs 9 GewO 1994

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