Zusammenfassung: Die Betriebszeiten für den angeschlossenen Gastgarten sind bei einem Warenverkauf über ein Verkaufsfenster nicht maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 112 Abs 3 GewO 1994
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Zusammenfassung: Die Betriebszeiten für den angeschlossenen Gastgarten sind bei einem Warenverkauf über ein Verkaufsfenster nicht maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 112 Abs 3 GewO 1994
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