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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Sicherheitspolizeigesetz

SicherheitsrechtUVS aktuell 2006/21UVS aktuell 2006, 31 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Da ein Meldeamtsleiter nicht als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes qualifiziert werden kann, kann keine Beschwerde iSd § 89 SPG gegen seine Handlungen geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 SPG; § 89 SPG

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