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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Baurecht

BaurechtUVS aktuell 2006/33UVS aktuell 2006, 36 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das Bauen ohne Baugenehmigung wird im Anwendungsbereich des Vorarlberger Baugesetzes als unechtes Dauerdelikt eingestuft.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 lit a Vlbg BauG; § 55 Abs 1 lit a Vlbg BauG; § 55 Abs 4 Vlbg BauG; § 22 VStG

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