vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Feuerwehr

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/34UVS aktuell 2006, 37 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Sofern die Installation von Funkanlagen vom Kompetenzbereich des Landes-Feuerwehrverbandes umfasst ist, trägt der Landes-Feuerwehrkommandant die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Rechtsgrundlagen: § 14 Tir Landes-FeuerwehrG; § 21 Tir Landes-FeuerwehrG; Anl 3 VO der Tir LReg vom 20.05.2003 zur Durchführung des Landes-FeuerwehrG Tir 2001

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!