Zusammenfassung: Der Bau oder Ausbau einer Plakatwand setzt auch dann eine baubehördliche Genehmigung voraus, wenn die Plakatwand auf einem Eisenbahngrundstück in der Nähe einer Eisenbahnkreuzung errichtet wird.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 2 Z 2 BauG; Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG

