Zusammenfassung: Der Wegfall der Zulassung zum Verkehr infolge der Erhöhung der Geschwindigkeit eines Rolltesters hat auch den Entfall der Haftung des früheren Zulassungsbesitzers zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 36 lit a KFG; § 103 Abs 1 Z 3 KFG
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