Zusammenfassung: Eine Übertretung wegen der unterlassenen Fahrzeugabmeldung infolge des Wegfalls der Haftpflichtversicherung endet im Zeitpunkt der Vollstreckbarkeit des Aufhebungsbescheides bezüglich der Fahrzeugzulassung.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 4 lit d KFG; § 44 Abs 4 KFG; § 44a Z 1 VStG; § 64 Abs 1 VStG

