Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert, welche Angaben die Tatumschreibung beim Vorwurf einer Missachtung des Rechtsfahrgebotes enthalten muss.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 StVO; § 20 Abs 1 StVO; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert, welche Angaben die Tatumschreibung beim Vorwurf einer Missachtung des Rechtsfahrgebotes enthalten muss.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 StVO; § 20 Abs 1 StVO; § 44a Z 1 VStG
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