Der EuGH soll in dieser ungarischen Rs (FN 1) die Frage klären, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts (effektiven gerichtlichen Rechtschutz) vorliegt, wenn einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug durch das letztinstanzliche Gericht mit der Begründung verweigert wird, dass im Zusammenhang mit den Rechnungen zusätzliche Nachweise verlangt wurden, die jedoch über die vom Unionsrecht vorgeschriebenen Rechtsvorschriften hinausgehen und in Ermangelung solcher Nachweise die betreffenden Umsätze deshalb als fiktiv eingestuft wurden.

