Der EuGH soll in dieser rumänischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob Art 53 der RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass er auch für Dienstleistungen, die ein Videochat-Studio an den Betreiber einer Website erbringt und die im Live-Streaming von digitalen Inhalten bestehen, anwendbar ist.
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