In dieser italienischen Rs (FN 1) soll der EuGH die Frage klären, ob Art 5 Abs 8 der RL 77/388/EWG und Art 19 der RL 2006/112/EG einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, aufgrund welcher die Finanzbehörde allein auf Grundlage der im Vertrag enthaltenen Informationen eine Beurteilung vornehmen darf und außervertragliche Informationen nicht herangezogen werden dürfen.
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