Bei dieser ungarischen Rs (FN 1) hat sich der EuGH mit mehreren Fragen iZm dem Nachweis und dem Vorsteuerabzug im Falle eines Mehrwertsteuerbetrugs zu befassen. Es soll ua geklärt werden, ob allein eine Pflichtverletzung, dh dass ein Mitglied in einer Dienstleistungskette eine vereinbarte spezifische Vorschrift oder sonstige Vorschrift in Bezug auf diese Dienstleistung verletzt, als objektiver Umstand für den Nachweis eines Steuerbetrugs ausreichend ist.

