Der EuGH hat sich in dieser polnischen Rs (FN 1) ua mit der Frage zu befassen, ob die Mehrwertsteuervorschriften der Union dahingehend auszulegen sind, dass die Anwendung einer nationalen Vorschrift zulässig ist, die die Übertragung eines selbständigen Unternehmensteils von der Besteuerung befreit, ohne eine solche Befreiung von der Bedingung iSd Art 19 RL 2006/112/EG abhängig zu machen (dh von der Rechtsnachfolge vom Veräußerer auf den Erwerber).

