In dieser portugiesischen Rs (FN 1) soll der EuGH ua die Fragen klären, ob die Steuerbefreiung gem Art 135 Abs 1 lit a RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass der Begriff "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze" auch mit diesen Umsätzen zusammenhängende bzw ergänzende Tätigkeiten wie den Erwerb und den Verkauf von Unfallfahrzeugwracks umfasst.
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