In dieser polnischen Rs (FN 1) wird dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht dahingehend auszulegen ist, dass eine Gemeinde dann mehrwertsteuerpflichtig ist, wenn diese sich mittels eines mit Liegenschaftseigentümern geschlossenen privatrechtlichen Vertrags verpflichtet, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf deren Liegenschaften zu errichten und nach einer gewissen Zeit das Ei
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