Der EuGH hat sich in dieser deutschen Rs (FN 1) mit der Frage zu befassen, ob die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem Art 135 Abs 2 lit c RL 2006/112/EG lediglich die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen umfasst oder auch die Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen, welche gem Art 135 Abs 1 lit l RL 2006/112/EG aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) steuerfrei ist.

