In dieser bulgarischen Rechtssache (FN 1) hat sich der EuGH mit diversen Fragen iZm der Minderung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Nichtbezahlung durch den Empfänger zu befassen. Demnach soll ua geklärt werden, ob Art 90 Abs 1 und 2 der RL 2006/112/EG einer nationalen Regelung entgegensteht, welche eine Ausschlussfrist für die Stellung eines Antrags auf Verrechnung/Erstattung der vom Steuerpflichtigen in Rechnung gestellten Steuer bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung durch den Empfänger vorsieht.

