Der EuGH soll in dieser französischen Rechtssache (FN 1) die Frage klären, ob eine nationale Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, wonach im Fall von Ungenauigkeiten, die anlässlich einer inhaltlichen Prüfung im Bereich der Buchhaltung festgestellt worden sind, zur Sanktionierung (teilweise) nicht erfasster steuerbarer Umsätze der Verstoß mit einer pauschalen, gekürzten Geldbuße iHv 20 % der geschuldeten Steuer geahndet wird, ohne dass die Vorsteuer, welche aufgrund der fehlenden Erklärung nicht in Abzug gebracht worden war, bei der Berechnung der Strafe berücksichtigt wurde.

