In dieser deutschen Rechtssache (FN 1) hat sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer einschließlich Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, selbst wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrwertsteuer von der Finanzverwaltung zurückfordern.

