In dieser ungarischen Rechtssache (FN 1) wird dem EuGH ua die Frage vorgelegt, ob eine Praxis eines Mitgliedstaates dem Unionsrecht entgegensteht, wonach es nicht möglich ist, über die Umsatzsteuerzinsen hinaus auch Zinsen zu berechnen, um dem Steuerpflichtigen einen Ausgleich für die den Wert des betreffenden Betrags beeinträchtigende Geldentwertung zu bieten.
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