Die Kommission hat im Juli 2022 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Griechenland zu richten, da Griechenland die Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie für Postdienste, wie vom EuGH (FN 1
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Rat und Kommission. Vertragsverletzungsverfahren.

