§ 24 Abs 6 EStG
Der VwGH hatte in gegenständlicher Entscheidung zu beurteilen, ob eine unentgeltliche Betriebsübergabe oder aber eine Betriebsaufgabe vorgelegen war und die Hauptwohnsitzbefreiung im Hinblick auf ein Betriebsgebäude, das ins Privatvermögen entnommen und anschließend vermietet und zur Nutzung überlassen wurde, zur Anwendung gelangen konnte.