Zusammenfassung: Der deutsche BFH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zu den Voraussetzungen, unter denen eine an Teilbereichen (Tracking Stocks) einer Mitunternehmerschaft bestehende Mitunternehmerschaftsbeteiligung steuerlich anzuerkennen ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Z 2 EStG