Zusammenfassung: Der deutsche BFH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der behindertengerechte Umbau eines Gebäudes steuerlich eine außergewöhnliche Belastung darstellt, selbst dann, wenn durch diese Umbaumaßnahmen der Wert des Gebäudes gesteigert wird.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG