§ 99 EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlichem Erkenntnis mit Steuerfragen betreffend ein international bekannter Star aus den USA zu befassen, der in Österreich bei einer Werbeveranstaltung auftritt. Das Höchstgericht stellte ua fest, ob ein inländischer Unternehmer zur Haftung für Abzugssteuer nach § 99 EStG herangezogen werden kann, da keine Ansässigkeitsbescheinigung des Künstlers vorgelegen war.