Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob einem Wirtschaftstreuhänder, der irrtümlich vom Bestehen eines DBA Österreich - Cayman Islands ausgeht, grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, wenn diese irrtümliche Annahme eine Verkürzung der Abgaben zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: § 34 FinStrG