Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, inwieweit "klarstellende Nachträge", die erst später erfolgt sind, steuerlich anerkannt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG; § 914 ABGB
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Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, inwieweit "klarstellende Nachträge", die erst später erfolgt sind, steuerlich anerkannt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG; § 914 ABGB
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