Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung zu den Nachweisen, die der Abgabepflichtige als Voraussetzung für die Korrektur der USt aufgrund der Uneinbringlichkeit einer Forderung zu erbringen hat.
Rechtsgrundlagen: § 16 UStG
Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung zu den Nachweisen, die der Abgabepflichtige als Voraussetzung für die Korrektur der USt aufgrund der Uneinbringlichkeit einer Forderung zu erbringen hat.
Rechtsgrundlagen: § 16 UStG