Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein in der Abfallwirtschaft tätiges Unternehmen für ein Gutachten, das von mehreren Experten für das Ministerium gem den Bestimmungen des Abfallwirtschaftgesetzes erstellt wurde und dessen Kosten das Unternehmen tragen muss, zum Vorsteuerabzug für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berechtigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG