Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend das Vorliegen eines Kreditvertrages zu befassen. Kann eine von einem Anleiheschuldner dem Anleihegläubiger abgegebene Erklärung, dass von ihm die Zinsen für einen Geldbetrag gezahlt werden, als Beurkundung einer konkreten Gewährung eines bestimmten Geldbetrags und damit als Kreditvertrag gewertet werden?
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 GebG